Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche im Alter von 0–24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem AsylbLG
haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.
Die Anträge werden beim Kreisjobcenter des Landkreis Fulda gestellt.
Welche Leistungen gibt es?
- Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 € bei Inlandsfahrten und bis zu 900 € bei Auslandsfahrten)
- Schulbedarf (für 2023: 58,00 € zum 01.02. und 116,00 € zum 01.08.)
- Schülerbeförderung (möglich ab Jahrgangsstufe 11 bzw. Einführungsphase G8, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
- Lernförderung
- Übernahme der Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zu 15,00 Euro pauschal monatlich für Kinder und Jugendliche von 0–17 Jahren, z.B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)
Weiter Infos:
https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/arbeit-und-soziales/bildung-und-teilhabe